Wie wurde ich pferdegestützte Psychotherapeutin?
Diese Frage bekomme ich immer wieder gestellt. Das lässt sich allerdings nicht in einem Satz beantworten, da es eine Reihe an Grundvoraussetzungen in der Ausbildung gibt, die einander bedingen. Es gibt verschiedene Stufen, die nacheinander zu absolvieren sind.
Bei mir waren es folgende:
Ursprünglich habe ich einen Grundberuf als Kindergarten- und Hortpädagogin, sowie Erziehungsberaterin ausgeübt. Ein Studium in Erziehungswissenschaften (Schwerpunkt Sonder- und Heilpädagogik/ Psychologie) war meine Zugangsvoraussetzung.
Nach dem psychotherapeutischen Propädeutikum (Basisausbildung), habe ich das Fachspezifikum Verhaltenstherapie gewählt und nach Abschluss der Ausbildung wurde ich in die Liste des Bundesministeriums aufgenommen als eingetragene Psychotherapeutin.
Erst im Anschluss daran folgten die Zusatzausbildungen und Zertifizierungen in pferdegestützter Psychotherapie, Reittherapie, Schematherapie und Kinder- und Jugendpsychotherapie, sowie Eltern- Kleinkind- und Säuglingspsychotherapie.
Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet sich regelmäßig fort zu bilden.
„Seit 1991 ist die Psychotherapie-Ausbildung durch das Psychotherapie-Gesetz (PthG) gesetzlich geregelt. Sie besteht aus zwei Teilen, einem allgemeinen Teil, dem Propädeutikum und einem speziellen Teil, dem Fachspezifikum, das theoretisches und praktisches Wissen in einer der gesetzlich anerkannten Psychotherapie-Methoden vermittelt.“ Zitat: PsyOnline
Ab 2026 wird es eine neue Form der Ausbildung geben.
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